Digitalisierung, Sprachen und Austausch sowie die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung sind wichtige Schwerpunkte im Tätigkeitsprogramm der EDK. Sie betreffen verschiedene Bildungsstufen.
Die digitale Transformation wirft grundlegende Fragen der Qualitätsentwicklung, der digitalen Identität, der Datennutzung und der Datensicherheit auf. Mehr dazu
Die BSLB richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Lernende, Studierende und Erwachsene. Mehr dazu
Der Sprachförderung kommt in jedem Alter und auf allen Bildungsstufen eine zentrale Bedeutung zu. Mehr dazu
Bei den folgenden Themen, welche verschiedene Bildungsstufen und teilweise auch unterschiedliche Politikbereiche betreffen, beteiligt sich die EDK an gesamtschweizerischen Arbeiten oder nimmt eine koordinierende Rolle ein.
Seit Inkrafttreten des Schulkonkordats (1970) ist die Verbesserung der Chancengerechtigkeit ein konstantes Ziel der interkantonalen Zusammenarbeit. Damit die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, zu einer sozialen Schicht oder einem Geschlecht den Lernerfolg nicht einschränkt oder gar vorbestimmt, setzt sich die EDK für die gerechte Verteilung der Bildungschancen ein. Mittels der von ihr für diesen Zweck eingesetzten Kommission für Bildungsgerechtigkeit (KoBiGe) unterstützt die EDK die Kantone bei Fragen der Chancengerechtigkeit im Bildungswesen.
Kommission für Bildungsgerechtigkeit KoBiGe
Die Kommission Bildungsgerechtigkeit (KoBiGe) ist eine ständige Kommission der EDK. Als internes, beratendes Organ hat sie den Zweck, die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem zu verbessern. Ihre Arbeiten stützen sich auf den Bildungsbericht.
Zusammensetzung und Reglement
Die Kommission wurde vom Vorstand der EDK für die Zeit vom 1.1.2023 bis 31.12.2026 gewählt. Sie besteht aus Mitgliedern mit Fachexpertise aus der Wissenschaft, der Bildungsverwaltung und der Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Zudem vertreten sind je ein Mitglied der Konferenz der Departementssekretärinnen und -sekretäre (KDS) und der Fachkonferenzen (SVAK; SMAK; SBBK) der EDK.
Präsidium: Susanne Hardmeier, Generalsekretärin der EDK
Kontakt
Geschäftsführung: Ildiko Botta (Generalsekretariat EDK), +41 309 51 76 Email
Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) gehört zum Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. BNE ist als fächerübergreifende Thematik in den sprachregionalen Lehrplänen verankert.
Die privatrechtliche Stiftung éducation 21 unterstützt die Schulen bei der Umsetzung von BNE auf Ebene der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II. Sie handelt im Auftrag der Kantone, des Bundes und der Zivilgesellschaft. Die EDK vertritt die Kantone im Bestellergremium der Stiftung.
Die Schule leistet einen wichtigen Beitrag zu Prävention und Gesundheitsförderung. Die EDK unterstützt den Austausch zwischen den Kantonen. Dies erfolgt unter anderem über das Netzwerk der kantonalen Beauftragten für Gesundheitsförderung und Prävention in den Schulen.
Die EDK pflegt den Kontakt zur Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sowie gesamtschweizerisch tätigen Organisationen wie bildung+gesundheit Netzwerk Schweiz, Gesundheitsförderung Schweiz und weiteren Akteuren. Die EDK unterstützt das Schulnetz 21 (Schweizerisches Netzwerk gesundheitsfördernder und nachhaltiger Schulen) und vertritt die Kantone im Beirat dieses Netzwerkes.
In der Schule wird häufig auf urheberrechtlich geschützte Werke, z.B. Bücher, Bilder oder Filme, zurückgegriffen. Diese schulische Nutzung ist erlaubt. Aber auch die Schule muss dabei bestimmte Regeln einhalten und sie muss die Urheberrechte abgelten. Die Abgeltungen laufen nicht direkt über die Schulen, sondern ein Kanton bezahlt für alle seine Schulen jährliche Pauschalen. Dafür gilt ein Spezialtarif für die schulische Nutzung.
Die EDK handelt die Urheberrechtstarife mit den Gesellschaften aus, welche die Rechte der Urheber vertreten. Der GT 7 (Gemeinsamer Tarif / Schulen) erlaubt die Nutzung von Werken aller Art im schulischen Kontext.
Die EDK macht das Inkasso bei den kantonalen Erziehungsdepartementen und leitet die eingezogenen Beträge an die Verwertungsgesellschaften weiter. Die jährliche Pauschale, die ein Kanton zu leisten hat, wird nach der Anzahl Schülerinnen und Schüler berechnet. Die Ansätze sind abgestuft nach Schulstufe.