Die Interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV) ist eine neue Finanzierungsvereinbarung der EDK. Die Plenarversammlung der EDK hat die ISV am 28. Oktober 2022 zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Der Vorstand der EDK setzt die Vereinbarung in Kraft, wenn ihr mindestens sechs Kantone beigetreten sind.
Mit der ISV stellt die EDK den Kantonen ein Instrument zur Verfügung, das Regeln für den interkantonalen Lastenausgleich im Bereich Spitalschulen definiert. Kantone, welche der Vereinbarung beitreten (Vereinbarungskantone), können künftig ihre Zahlungen für ausserkantonale Spitalschulen über die ISV abwickeln.