Betroffene Stufe |
Kindergarten (Jahre 1-2) |
Kontext |
Die Dauer der Bildungsstufen gehört zu den Eckwerten, die gemäss Art. 62 Abs. 4 BV gesamtschweizerisch zu harmonisieren sind und in der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) konkretisiert wurden. Demnach zählen zur achtjährigen Primarstufe ein zwei Jahre dauernder Kindergarten resp. zwei Jahre einer Eingangsstufe. In der Kantonsumfrage wird unterschieden zwischen Besuchsobligatorium (der Besuch des Kindergartens resp. der Eingangsstufe ist für die Kinder obligatorisch) und Angebotspflicht (die Gemeinden sind zum Angebot verpflichtet). |
Besuchsobligatorium: In 18 Kantonen müssen alle Kinder den Kindergarten während zwei Jahren (erstes und zweites Kindergartenjahr / Schuljahre 1-2) besuchen. In 7 Kantonen müssen alle Kinder den Kindergarten während mindestens einem Jahr (zweites Kindergartenjahr / Schuljahr 2) besuchen.
Angebotsobligatorium: In allen Kantonen müssen die Gemeinden mindestens ein Kindergartenjahr anbieten. In 24 Kantonen müssen die Gemeinden zwei Kindergartenjahre anbieten.
Effektive Besuchsdauer: Effektive Besuchsdauer: In 25 Kantonen hat die grosse Mehrheit der Kinder im dritten Schuljahr der Primarstufe (Schuljahr 3) den Kindergarten während zwei Jahren besucht. Im Kanton Tessin besucht ein Grossteil der Kinder während mindestens drei Jahren den Kindergarten.