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Homeschooling

Betroffene Stufen

Kindergarten (Jahre 1-2)
Primarstufe (Jahre 3-8)
Sekundarstufe I (Jahre 9-11)

Kontext
Die Schulpflicht kann durch den Besuch einer öffentlichen Schule, den Besuch einer Privatschule oder durch Privatunterricht (Homeschooling) erfüllt werden. In praktisch allen Kantonen regelt die Schulgesetzgebung den Besuch von Privatunterricht während der Dauer der obligatorischen Schulzeit. In der Regel ist der Privatunterricht bewilligungspflichtig und untersteht der staatlichen Aufsicht. Um die Voraussetzungen für eine Bewilligung zu erfüllen, können in der kantonalen Schulgesetzgebung – unter anderen – folgende Kritieren aufgeführt sein:
  • die Bildungsziele stimmen mit jenen der öffentlichen Schule überein,
  • der Lehrplan entspricht den kantonalen Vorschriften,
  • die Lehrperson verfügt über eine pädagogische Ausbildung.

Ergebnisse

Weitere Informationen.

Kontakt

Informations- und Dokumentationszentrum IDES
+41 31 309 51 00

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