Autorin: Susanne Hardmeier, Generalsekretärin
Das Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» ist abgeschlossen. Das Resultat zeugt von der hervorragenden Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. Von Susanne Hardmeier.
Wie gut die Bildungszusammenarbeit zwischen Bund und den Kantonen funktioniert, zeigt sich am Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität». Dass alle Ziele erreicht wurden, ist insbesondere für die Maturandinnen und Maturanden zentral. Die gymnasiale Maturität eröffnet ihnen grosse Chancen und Möglichkeiten.
In den letzten Tagen wurden landauf und landab Diplome, Lehrabschlusszeugnisse und Maturitätsausweise vergeben. Grosse Tage für alle, die eine Ausbildung abgeschlossen haben. Ich erinnere mich gut an das Gefühl, endlich den Maturitätsausweis in der Tasche und die Gewissheit zu haben: Nun stehen mir alle Universitäten der Schweiz offen – ich kann Studienfach und Studienort frei wählen.
Ich nahm diese Freiheit wahr, indem ich unterschiedliche Studienfächer an verschiedenen Fakultäten studierte (und damit wohl auch in der Drop-out-Statistik auftauchte). Den zweiten Teil meines Studiums der Rechtswissenschaften habe ich an der Universität Genf absolviert. Eine Erfahrung, die für mein Leben prägend war und die mein Verständnis und meine Begeisterung für die Mehrkulturalität unseres Landes weckte. Eine Erfahrung, die mich noch heute mit Dankbarkeit erfüllt.
Zwischenruf: Motivieren Sie Ihre Kinder, Geschwister, Freunde und Nachbarinnen, zumindest einen Teil der Ausbildung in einer anderen Sprachregion zu absolvieren – es lohnt sich in ungeahntem Ausmass! Doch dazu ein andermal mehr, Informationen gibt’s bis dann auf unserer Website und bei unserer Fachagentur Movetia.
Zurück zur gymnasialen Maturität: Dass ich mit meinem Zürcher Maturitätsausweis freien Zugang zu allen universitären Hochschulen der Schweiz erhielt, war für mich eine Selbstverständlichkeit. Was mir nicht bewusst war: In einem mehrkulturellen, mehrsprachigen, föderalen Staat ist es das nicht! Bund und Kantone müssen sich gemeinsam auf Rahmenbedingungen und Inhalt der gymnasialen Maturität einigen und gemeinsam für die Sicherstellung der Qualität der gymnasialen Maturität sorgen. Nur durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit sichern sie den prüfungsfreien Zugang zu den kantonalen Universitäten ebenso wie zu den universitären Hochschulen des Bundes, der ETH und der EPFL.
Am 20. Juni 2024 hat die Plenarversammlung der EDK den Rahmenlehrplan für die gymnasialen Maturitätsschulen verabschiedet. Mit diesem letzten Schritt geht das Grossprojekt von Bund und Kantonen «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» zu Ende. Es ist ein Beitrag zu einem zentralen gemeinsamen bildungspolitischen Ziel: der langfristigen Sicherstellung des prüfungsfreien Zugangs zu den universitären Hochschulen mit gymnasialer Maturität.
Das erfolgreiche Projekt ist Zeichen der hervorragenden und äusserst produktiven Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. Eine Zusammenarbeit, die in der Bundesverfassung steht: Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz (Art. 61a BV). Mit dem Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» haben die Behörden beider Staatsebenen gezeigt, dass diese Bildungszusammenarbeit funktioniert. Sie haben mit der Zusammenarbeitsvereinbarung, dem Maturitätsanerkennungsreglement (EDK) und der Maturitätsanerkennungsverordnung (Bundesrat) sowie dem Rahmenlehrplan gemeinsame bzw. aufeinander abgestimmte Rechtsgrundlagen geschaffen, welche diesen Auftrag im Bereich der gymnasialen Maturität erfüllen.
Mit den neuen Rechtsgrundlagen werden das Wissen und Können der Maturandinnen und Maturanden in der ganzen Schweiz vergleichbarer und verbindlicher. Daran sei erinnert, wenn über die kantonalen Maturitätsquoten diskutiert wird, die sich bekanntlich beträchtlich unterscheiden. In der föderalen Schweiz wäre es falsch, eine solche Quote willkürlich festzulegen. Hingegen ist es bildungspolitisch sinnvoll und mit Blick auf den prüfungsfreien Zugang zu den Universitäten zwingend, dass die gymnasialen Maturitäten vergleichbar sind. Dem kommen Bund und Kantone mit den neuen Rechtsgrundlagen nach.
Ich bin stolz, konnte ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Kantonen und des Bundes dazu beitragen, dass die kantonalen Maturitätsausweise auch den künftigen Maturandinnen und Maturanden die Türen zu allen Universitäten, zur ETH und zur EPFL öffnen. Nun ist es an euch, liebe Maturandinnen und Maturanden: nehmt die offenen Türen wahr und tretet auch durch Türen, die in einer anderen Sprachregion offenstehen! Sie werden euch weitere Horizonte öffnen.