Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat im Dezember 2023 ein neues Amtliches Wörterverzeichnis mit einem angepassten Regelwerk beschlossen.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde vor 20 Jahren als zwischenstaatliches Gremium mit den Aufgaben eingerichtet, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung zu bewahren. Hierfür beobachtet er die sprachlichen Entwicklungen und schlägt entsprechende Anpassungen vor.
An seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 hat der Rat für deutsche Rechtschreibung ein neues Amtliches Wörterverzeichnis mit einem angepassten Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung beschlossen. Dabei wurden zahlreiche neue Fremdwörter überwiegend aus dem Englischen und anderen modernen Fremdsprachen in das Amtliche Wörterverzeichnis aufgenommen wie zum Beispiel timen, mailen, whatsappen, Cappuccino oder Fake News / Fakenews / Fake-News.
Die Änderungsvorschläge des Rates bedingen die Zustimmung der staatlichen Stellen in den beteiligten Staaten, erst danach wird die Neuausgabe amtlich. Der Öffentlichkeit wird diese Neufassung erst nach Beschluss der staatlichen Stellen zur Verfügung gestellt. Dieser wird voraussichtlich im Juni 2024 erfolgen.
Der Vorstand der EDK hat den Anpassungen in seiner Sitzung vom 25. Januar zugestimmt. Die Übergangsfrist für die Einführung beträgt drei Jahre und erfolgt bis spätestens zum Schuljahr 2027/28.
Zum Beschluss «Rat für deutsche Rechtschreibung; Anpassung Regelwerk und Wörterverzeichnis»