Seit 125 Jahren steht die EDK im Dienst der interkantonalen Bildungszusammenarbeit.
Vor genau 125 Jahren, am 24. Februar 1897, tagten die Vorsteher der kantonalen Erziehungsdepartemente erstmals als Erziehungsdirektorenkonferenz. Die EDK kann damit auf eine über 100-jährige Tätigkeit als Koordinationsbehörde im Bildungsbereich zurückschauen.
«Überall sind die Dinge im Fluss und überall ringt man mit Neugestaltungen auf dem Gebiete des Unterrichtswesens».
Diese Worte des Zürcher Regierungsrates Johan Emanuel Grob, der die erste offizielle Sitzung der Erziehungsdirektoren am 24. Februar 1897 in Luzern leitete, lassen erkennen, dass das Volksschulwesen in der Schweiz gegen Ende des 19. Jahrhunderts einen markanten Ausbau erfuhr. Thema dieser ersten Sitzung war die Frage, ob sich der Bund an der Subventionierung der Volksschule beteiligen solle. Die Konferenz sprach sich für diese Beitragszahlungen aus und unterstrich dabei gleichzeitig die Wichtigkeit der kantonalen Souveränität in Bildungsfragen. Diese war nicht nur 1848 bei der Gründung des Bundesstaates unbestritten geblieben. Auch 1882 war eine verstärkte Mitwirkung des Bundes in Schulfragen vom Stimmvolk verworfen worden. Die im Februar 1897 diskutierte Subventionierung «auf dem Gebiete des Primarunterrichts» durch den Bund wurde schliesslich 1902 in der Bundesverfassung verankert. Sie erlaubte vielerorts einen beschleunigten Ausbau der Volksschule. 1985 wurde der Verfassungsartikel aufgehoben.
Nach den ersten Sitzungen im Jahre 1897 verfestigte sich die Zusammenarbeit der Kantone im Bildungsbereich stetig und wurde professionalisiert. 1970 stellte die EDK die interkantonale Kooperation mit dem Schulkonkordat auf eine staatsvertragliche Grundlage. In den Folgejahren kamen weitere interkantonale Vereinbarungen hinzu. Heute vollzieht die EDK elf interkantonale Vereinbarungen.
2006 erfuhr die Bildungszusammenarbeit der Kantone eine wichtige Stärkung. Das Schweizer Stimmvolk sagte Ja zu den neuen Bildungsartikeln. Damit fand die Verpflichtung zur Zusammenarbeit im Bildungsbereich (zwischen den Kantonen sowie auch zwischen Bund und Kantonen) und die Verpflichtung zur Harmonisierung wichtiger Eckwerte Eingang in die Bundesverfassung.
Aus Anlass des 125-jährigen Jubiläums wird die EDK in den kommenden Monaten in Artikeln oder Blogs in loser Folge einen Blick auf die Arbeiten der vergangenen Jahre werfen. Vor allem aber sollen im Jubiläumsjahr die aktuellen und zukünftigen Arbeiten der Bildungskooperation beleuchtet und auch für breite Zielgruppen erklärt werden.
Artikelserie 125-jähriges Jubiläum der EDK
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