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Fachmittelschulen

Gesamtschweizerische Anerkennung und koordinierte Weiterentwicklung

Die EDK ist zuständig für die gesamtschweizerische Anerkennung der FMS-Abschlüsse. Sie erlässt hierfür ein Anerkennungsreglement und einen gesamtschweizerischen Rahmenlehrplan.

Die EDK setzt sich für eine koordinierte Weiterentwicklung der Fachmittelschulen ein. 2018 wurden das Anerkennungsreglement und der Rahmenlehrplan einer Revision unterzogen und per 1. August 2019 in Kraft gesetzt. Es gilt eine Übergangsfrist von vier Jahren. Aktuell liegt der Schwerpunkt der Arbeiten auf der Umsetzung der revidierten Grundlagen durch Kantone und Schulen.

Zur Gewährleistung der fachlichen Koordination führt die EDK eine Fachkonferenz: die Schweizerischen Mittelschulämterkonferenz SMAK. Verantwortlich für die Anerkennungsverfahren ist die EDK-Anerkennungskommission für die Fachmittelschulen. Das Schweizerische Zentrum für die Mittelschule ZEM CES unterstützt als EDK-Fachagentur die Kantone bei Fragen zur Förderung und Entwicklung der Fachmittelschulen.

Rechtsgrundlagen

Die gesamtschweizerische Anerkennung der FMS-Abschlüsse basiert auf der Interkantonalen Diplomanerkennungsvereinbarung von 1993, dem EDK-Anerkennungsreglement und dem EDK-Rahmenlehrplan. Der EDK-Rahmenlehrplan für Fachmittelschulen gilt als Grundlage für die kantonalen Lehrpläne. 

Anerkennungsverfahren

Über die Anerkennung entscheidet der EDK-Vorstand auf Antrag der Anerkennungskommission FMS.

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