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Nationale Bildungsziele

Die nationalen Bildungsziele der EDK beschreiben wichtige Grundkompetenzen.

Die nationalen Bildungsziele der EDK beschreiben, welche Grundkompetenzen die Schülerinnen und Schüler in der Schulsprache, in der zweiten Landessprache und Englisch, in Mathematik und in Naturwissenschaften erwerben sollen. Die Bildungsziele beziehen sich auf das Ende des 4. , 8. und 11. Jahres der obligatorischen Schule*. Eine Ausnahme bilden die zweite Landessprache und Englisch mit Bildungszielen nur für das 8. und 11. Jahr der obligatorischen Schule.

Die Kantone leisten mit der Anwendung dieser Bildungsziele einen Beitrag zur Harmonisierung der obligatorischen Schule, so wie ihnen die Bundesverfassung dies als Aufgabe zuschreibt.

Das HarmoS-Konkordat bildet die rechtliche Basis für die Entwicklung und zukünftige Anwendung von nationalen Bildungszielen für die obligatorische Schule durch die EDK. Die Grundkompetenzen sind als Zielvorgaben in die sprachregionalen Lehrpläne eingeflossen (Lehrplan 21, Plan d'études romand, Piano di studio).

Mit Erhebungen wird überprüft, wie hoch der Anteil der Schülerinnen und Schüler ist, der die Grundkompetenzen erreicht. Die ersten Erhebungen zur Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen (ÜGK) wurden 2016 und 2017 durchgeführt, eine weitere 2023 (11. Schuljahr). Die nächste Erhebung wird 2024 (4. Schuljahr) stattfinden.

*Es werden die Jahre der obligatorischen Schule CH gezählt (1-11). Darin enthalten sind zwei Jahre Kindergarten oder die ersten beiden Jahre einer Eingangsstufe (1. und 2. Jahr). Kurzinfo zur Zählweise

Weitere Informationen.

Kontakt
Peter Lenz
Beauftragter Bildungsmonitoring

+41 31 309 51 11

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