Seit über 20 Jahren vollzieht das Generalsekretariat der EDK im Auftrag der kantonalen Bildungsdepartemente das Personenfreizügigkeitsabkommen CH-EU bezüglich der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Dabei werden ausländische Lehrdiplome und Ausbildungsabschlüsse im pädagogisch-therapeutischen Bereich überprüft und mit der entsprechenden Ausbildung in der Schweiz verglichen. Ist die Ausbildung gleichwertig, wird das Diplom oder der Ausbildungsabschluss in der Schweiz offiziell anerkannt. Die Anerkennung gewährleistet Qualität und verhindert eine Inländerdiskriminierung. 2023 gingen bei der EDK knapp 1800 Anerkennungsgesuche ein. Das sind mehr als doppelt so viele Gesuche wie noch vor vier Jahren.
