Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips durch die EDK
Das Öffentlichkeitsprinzip definiert das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgerinnen und Bürgern mit Bezug auf die Information über die staatliche Tätigkeit und die Transparenz staatlichen Handelns. Kantonale Behörden haben entsprechend die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über ihre Ziele und Tätigkeiten zu informieren.
Als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz im Kanton Bern wendet die EDK mit Bezug auf das Öffentlichkeitsprinzip sinngemäss die entsprechenden Rechtsgrundlagen des Kantons Bern an (Gesetz und Verordnung über die Information und die Medienförderung (IMG, IMV) sowie das Datenschutzgesetz). Da das Archivgut der EDK im Staatsarchiv des Kantons Luzern gelagert ist, findet mit Bezug auf die Einsicht in archivierte Dokumente das luzernische Gesetz über das Archivwesen Anwendung.