Skip to main content
kein Titel

Diese Forderung lässt aufhorchen und bereitet mir und meinen Kolleginnen und Kollegen der EDK Sorgen. Denn die Kosten im Bildungsbereich steigen in den kommenden Jahren nicht moderat, sondern deutlich an. Allein ein Blick auf die Entwicklung der Zahl von Lernenden und Studierenden und dem damit verbundenen grossen Kostenanstieg bestätigt unsere Befürchtungen. Das vom Bundesrat vorgeschlagene nominelle Wachstum in der Höhe von 2 % entspricht keineswegs dem realen Wachstum. Wachstum in dieser Höhe bedeutet nicht einmal Stillstand. Es bedeutet Rückschritt. Die Basis dieser Berechnung bildet das Jahr 2024, in dem die Ausgaben um 2 % gekürzt werden. Das gleiche gilt für die Teuerung. Auch hier will der Bundesrat auf einen Ausgleich verzichten. Er überträgt das Teuerungsrisiko vollständig auf die Kantone.

Missverhältnis in der Berufsbildung und Leistungsabbau an den Hochschulen
In einem Missverhältnis steht auch die Kostenbeteiligung des Bundes an der Berufsbildungsfinanzierung. Diese wird umfassend durch den Bund geregelt, jedoch zu 75 % durch die Kantone bezahlt. Dabei ist bemerkenswert, dass wir Kantone rund drei Viertel der Kosten tragen, uns hingegen kaum Mitspracherecht gewährt wird. Und wenn wir nun bei den Forderungen angelangt sind, dürfen die Hochschulen nicht ausser Acht gelassen werden. Wenn wir das hohe Niveau halten wollen, setzt das Planungssicherheit voraus. Das ist zweifelsohne nur mit gebundenen Ausgaben möglich, sprich mit einer soliden Grundfinanzierung. Es sind verlässliche Zusagen nötig, die keinen Budgetschwankungen unterworfen sind. Die vorgeschlagenen Beträge für die BFI-Botschaft führen zu einem gegenteiligen Effekt. Sie führen zu einem Abbau der Leistungen an den Schweizer Hochschulen.