Kinder und Jugendliche, die ausserhalb ihres Wohnkantons hospitalisiert werden und dort eine Spitalschule besuchen, sind keine Einzelfälle. Eine neue Spitalschulvereinbarung regelt den entsprechenden interkantonalen Lastenausgleich. Das fiktive Beispiel der 9-jährigen Amélie zeigt, wie die Vereinbarung konkret funktioniert.
