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- Quereinstieg in den Lehrberuf
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Die EDK hat am 22. Juni 2023 das Mindestalter für den Quereinstieg in den Lehrberuf von 30 Jahren auf 27 Jahre gesenkt. Die Kantone möchten damit zusätzliche, junge und motivierte Personen für den Lehrberuf gewinnen. Warum wird ein Mindestalter vorausgesetzt? Und welche weiteren Voraussetzungen gelten für den Quereinstieg? Antworten auf diese Fragen finden sich in diesem Blogbeitrag.
