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Erklärung der helvetischen Konstitution in Fragen und Antworten: Siebenzehntes Kapitel. Von dem öffentlichen Unterricht (Bildnachweis: ETH-Bibliothek Zürich)

Das Konzept öffentlicher Schulen und Öffentlichkeit in der Demokratie

Als sehr ehrgeizig erwiesen sich der Entwurf für ein nationales Bildungsgesetz und der noch ambitiösere bildungspolitische Plan für ein Bildungssystem. Beides legte Minister Stapfer nach nur fünf Monaten im Amt dem Direktorium, der Exekutive der Helvetischen Republik, vor. Der Einfluss des Konzepts der «instruction publique» aus der Französischen Revolution ist unverkennbar. Noch während seiner Ernennung zum Minister weilte Stapfer nämlich in Paris und erhielt den Auftrag, sich vor seiner Rückkehr nach geeigneten Bildungsprojekten umzusehen. Er entschied sich als Referenzwerk für das Projekt des Mathematikers und Girondisten Marquis de Condorcet[1]. Dieses galt zur Zeit von Stapfers Aufenthalt in Frankreich als richtungsweisend.

Stapfers Gesetzesentwurf mit dem Titel «Projet de loi sur les écoles élémentaires» enthält vier Teile. Der erste Teil handelt von der Umgestaltung der niederen Schulen zu allgemeinen Bürger-, Elementar- oder Primarschulen in Verbindung mit der repräsentativen Demokratie. Der zweite Teil ist den Lehrpersonen gewidmet. Er enthält Regelungen zu deren Lohn und die Zusicherung für ein Haus mit Garten. Der umfassendste Teil bezeichnet den Aufbau, die Inhalte und die Methode des Unterrichts. Darin ist die Organisation des Primarunterrichts in eine Eintrittsklasse, eine mittlere Klasse für 8- bis 13-Jährige und eine berufsvorbereitende Klasse aufgeteilt. Der Fächerkanon enthält diejenigen Inhalte, die notwendig sind, um später die selbstständige Ausübung eines Berufes zu ermöglichen. Über das Lesen und Schreiben hinaus sind dies: neue Sprachen, insbesondere die Landessprachen, naturwissenschaftliche Fächer, Staatskunde, Morallehre und körperliche Übungen. Als Unterrichtsmethode wird auf den Sensualismus[2] gesetzt. Dieser hatte sich in Frankreich als Basis für die Weiterentwicklung der Wissenschaften wie auch als Methode für Erziehung und Unterricht durchgesetzt. Im vierten Teil wurden die Kompetenzen des Staates im Hinblick auf den Unterricht geregelt.