Hintergrund: Die Bundesverfassung (Art. 62, Abs. 4) verpflichtet die Kantone zur Harmonisierung wichtiger Eckwerte der obligatorischen Schule – auch die Ziele des Sprachenunterrichts gehören dazu. 2004 haben sich die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren auf eine Sprachenstrategie verständigt. Sie sieht vor, dass eine zweite Landessprache und Englisch ab der Primarstufe unterrichtet werden. Die Eckwerte der Strategie gelten seither als Grundlage für eine gesamtschweizerisch harmonisierte Lösung beim Sprachenunterricht. Sie sind auch ins HarmoS-Konkordat von 2007 eingeflossen.
