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Konkordate im Überblick

Die EDK vollzieht heute elf interkantonale Vereinbarungen 

Diese Liste gibt einen Überblick über alle Konkordate, welche die EDK aktuell vollzieht. Die vollständige Sammlung aller Rechtstexte (Konkordatsrecht und Vollzugsrecht) findet sich in der Rechtssammlung der EDK.

Konkordate sind interkantonales Recht gemäss Art. 48 Bundesverfassung. Konkordate treten in Kraft, wenn sie von einer bestimmten Anzahl von Kantonen ratifiziert worden sind. Das notwendige Quorum ist in der jeweiligen Vereinbarung definiert.

Über den Beitritt zu einem Konkordat entscheidet das jeweilige kantonale Parlament. Je nach Kanton unterliegt dieser Beschluss einem obligatorischen oder fakultativen Referendum.

Schulkoordination

Das Schulkonkordat, das HarmoS-Konkordat, das Sonderpädagogik-Konkordat und das Stipendienkonkordat legen Eckwerte, Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Schulkoordination fest.

Diplomanerkennung

Auf Basis der Diplomanerkennungsvereinbarung kann die EDK kantonale Bildungs- und Berufsabschlüsse in ihrem Zuständigkeitsbereich gesamtschweizerisch anerkennen und für die Anerkennung Mindestnormen festlegen.

Bildungsfinanzierung

Die von der EDK seit 1991 abgeschlossenen Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen ermöglichen den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen (v.a. im Tertiärbereich) in der ganzen Schweiz und regeln den Lastenausgleich zwischen den Kantonen.

Hochschulbereich

Das Hochschulkonkordat bildet kantonsseitig die Grundlage für die Koordination des Hochschulbereichs zusammen mit dem Bund gemäss Artikel 63a der Bundesverfassung.

Weitere Informationen.

Kontakt

Generalsekretariat der EDK
+41 31 309 51 11

 

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