Der Übergang von der obligatorischen Schulzeit in die nach-obligatorische Ausbildung (Sekundarstufe II) wird auch als Nahtstelle bezeichnet – oft als Nahtstelle I, in Abgrenzung zum Übergang von der beruflichen Grundbildung in den Arbeitsmarkt, der sogenannten Nahtstelle II.
Die SBBK hat die Kommission Übergänge (KÜB) mit der Aufgabe betraut, sich mit Übergangsfragen zu befassen.
Die Kommission behandelt Themen im Bereich Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung. Sie konzentriert sich dabei auf Entwicklungsarbeiten und die spezifischen Problemstellungen, die sich für Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf ergeben.
Das Ziel der Arbeiten ist es zum Einen, die Kantone bei der Integration von Jugendlichen in die berufliche Grundbildung zu unterstützen, in dem sie Rahmenbedingungen für die Koordination und Information schafft und entsprechende Empfehlungen erarbeitet.
Die Arbeiten der KÜB erfolgen im Sinne der Zielsetzung der Verbundpartner, dass 95% aller Jugendlichen einen Abschluss auf Sekundarstufe II erreichen.
Im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz (IAS) hat die SBBK den Auftrag erhalten, eine Studie zu den Herausforderungen bei der Integration spät zugewanderter Jugendlicher und junger Erwachsener zu erstellen. Die KÜB hat die Entstehung der Studie begleitet.