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Weiterbildung / Grundkompetenzen von Erwachsenen
Das Weiterbildungsgesetz vom 20. Juni 2014 (WeBiG) sieht vor, dass sich der Bund gemeinsam mit den Kantonen dafür einsetzt, Erwachsenen den Erwerb und den Erhalt von Grundkompetenzen zu ermöglichen. Der Bund richtet hierfür Finanzhilfen aus. Im Grundsatzpapier 2025-2028 legen Bund und Kantone die nationalen Ziele für diese Arbeiten fest. Die Umsetzung erfolgt über Programme einzelner oder mehrerer Kantone.
