Beschreibung
Die EDK setzt sich gemeinsam mit dem Bund für die stetige Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität ein. Sie sichert damit langfristig den prüfungsfreien Zugang zu den universitären Hochschulen mit gymnasialer Maturität.
Zur Gewährleistung der fachlichen Koordination führt die EDK eine Fachkonferenz: die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK). Zudem unterhält die EDK gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) das Schweizerische Forum für die gymnasiale Maturität. Dies stellt die gesamtschweizerische Vernetzung der an der gymnasialen Maturität beteiligten Gremien und Organisationen sowie deren Austausch untereinander sicher.
Das Schweizerische Zentrum für die Mittelschule (ZEM CES) unterstützt als EDK-Fachagentur die Kantone bei Fragen zur Förderung und Entwicklung des Gymnasiums.
Die EDK ist zusammen mit dem Bund zuständig für die gesamtschweizerische Anerkennung der kantonalen Maturitätsausweise. Die Anerkennung basiert auf dem Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) der EDK und der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) des Bundesrates. Die gemeinsam eingesetzte Schweizerische Maturitätskommission (SMK) nimmt die Anerkennungsgesuche entgegen und stellt nach erfolgreicher Überprüfung Antrag zur Anerkennung beim Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Vorstand der EDK.
Für den Erlass des gesamtschweizerischen Rahmenlehrplans für die Maturitätsschulen ist die EDK zuständig.
Gemäss Artikel 36 des Maturitätsanerkennungsreglements vom 22. Juni 2023 werden Anerkennungsgesuche, die am 1. August 2024 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens desselben noch hängig waren, nach bisherigem Recht beurteilt. Innerhalb der Übergangsfrist von acht bzw. vierzehn Jahren nach Inkrafttreten des Reglements können zudem auf Ersuchen des betreffenden Kantons Anerkennungen von gymnasialen Maturitätszeugnissen nach bisherigem Recht erteilt werden. Während desselben Zeitraumes bleiben auch die nach bisherigem Recht erteilten Anerkennungen gültig.
Zum bisherigen Recht gehören neben dem Anerkennungsreglement und dem Rahmenlehrplan von 1995 bzw. 1994 der Rahmenlehrplan für das Fach Informatik sowie der Anhang bezüglich basale fachliche Kompetenzen in Erstsprache und Mathematik.
Bund und Kantone setzen sich für eine koordinierte Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität ein. Der prüfungsfreie Zugang zu universitären Hochschulen mit gymnasialer Maturität soll langfristig sichergestellt werden. Diese Zielsetzung ist Teil der gemeinsamen Erklärung zu den bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz (gemeinsames Ziel 3). Zur Zielerreichung tragen Bund und Kantone je in ihrem Zuständigkeitsbereich bei.
Ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität bildet die Revision der nationalen Grundlagen der gymnasialen Maturität. So verabschiedete die EDK-Plenarversammlung im Jahr 2023 die revidierten Anerkennungsgrundlagen für gymnasiale Maturitätsausweise und im Jahr darauf den ebenfalls revidierten Rahmenlehrplan. Die Umsetzung der neuen Grundlagen in den Kantonen wird von der Schweizerischen Mittelschulämterkonferenz (SMAK) in Zusammenarbeit mit den zentralen Akteursgruppen sowie mit Hilfe der Fachagentur ZEM CES mit regelmässig stattfindenden Veranstaltungen unterstützt.
Im Rahmen der Arbeiten zum abgeschlossenen Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» entstanden begleitend zu den durch die EDK und den Bundesrat verabschiedeten verbindlichen Grundlagen weitere Produkte. Diese Nebenprodukte haben keinen offiziellen Charakter und sind in keiner Weise verbindlich für die Kantone. Sie können aber für die entsprechenden Adressatinnen und Adressaten als Anregung und Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Grundlagen der gymnasialen Maturität dienen.
Im September 2018 haben die EDK und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Steuergruppe beauftragt, im Rahmen einer Auslegeordnung zur gymnasialen Maturität den Bedarf nach einer Aktualisierung des Rahmenlehrplans für die Maturitätsschulen von 1994 und des MAR / der MAV von 1995 zu klären. Die Steuergruppe stand unter der Leitung des Generalsekretariats der EDK und des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Die Plenarversammlung der EDK hat den Bericht der Steuergruppe am 24. Oktober 2019 zur Kenntnis genommen und die Weiterführung des Projektes beschlossen. Grundlage für das Projekt war das «Mandat für die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität, Projektphase II» vom Januar 2020. Das WBF war Partner des Projektes; das SBFI beteiligte sich in der Steuerung des Projektes.
Mit enger Beteiligung der zentralen Akteure SMAK, KSGR, VSG, SMK und swissuniversities wurde ein Vorschlag für die Revision der rechtlichen Anerkennungsgrundlagen erarbeitet. Die entsprechenden Entwürfe des MAR / der MAV sowie die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen wurden vom 18. Mai bis 30. September 2022 im Rahmen der Vernehmlassung der Öffentlichkeit unterbreitet. Nach Einarbeitung der Rückmeldungen wurden die revidierten Rechtsgrundlagen im Juni 2023 von der EDK und dem Bundesrat verabschiedet.
Die Erneuerung des Rahmenlehrplans wurde zeitgleich von der EDK ebenfalls vorangetrieben und ein entsprechender Entwurf vom 12. September bis 15. Dezember 2023 einer Anhörung unterzogen. Nach Umsetzung der notwendigen Anpassungen nach Ende der Anhörung hat die EDK-Plenarversammlung den revidierten Rahmenlehrplan im Juni 2024 verabschiedet.
Die revidierten Grundlagen – Verordnung und Reglement, Vereinbarung und Rahmenlehrplan – sind seit 1. August 2024 in Kraft.
Die EDK-Empfehlungen zur langfristigen Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs mit der gymnasialen Maturität von 2016 umfassen 4 Punkte:
Im Rahmen der Empfehlung 3 hat die EDK im Jahr 2019 zusammen mit swissuniversities ein Commitment zur Optimierung des Übergangs vom Gymnasium an die Universität abgeschlossen. Einen Beitrag zu Empfehlung 4 wird die EDK im Rahmen der Entwicklung einer nationalen Strategie zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) leisten. Diese Strategie wird die verschiedenen Bildungsbereiche und -stufen umfassen, darunter auch die gymnasiale Ausbildung.
Die Arbeit und der Umgang mit ICT-Anwendungen sind seit langem Teil der gymnasialen Ausbildung: Das Fach Informatik konnte ab 2007 bei einem entsprechenden Angebot der Schule von interessierten Schülerinnen und Schülern als Ergänzungsfach gewählt werden. Per 1. August 2022 wurde in den Gymnasien auf Grundlage des am 1. August 2018 teilrevidierten MAR/MAV Informatik als obligatorisches Fach des Lernbereichs «Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften» eingeführt. Der dazugehörige Rahmenlehrplan wurde von der EDK am 27. Oktober 2017 verabschiedet. Die EDK unterstützte die Kantone zudem bei der Umsetzung des Informatik-Obligatoriums mit einem Konzept zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Informatik am Gymnasium. An der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Informatik am Gymnasium, welche zwei Mal durchgeführt wurde, beteiligten sich danach mehrere Universitäten und Pädagogische Hochschulen aus den verschiedenen Sprachregionen. Koordiniert wurde das Angebot von der Universität Freiburg.
Die Plenarversammlung der EDK hat am 24./25. Oktober 2013 eine Sprachenstrategie für die Sekundarstufe II verabschiedet. In einigen Punkten ist diese eine Weiterführung der Sprachenstrategie für die obligatorische Schule, welche die EDK 2004 verabschiedet hat und die Eingang in das HarmoS-Konkordat gefunden hat.
Die SMAK hat im September 2019 eine nationale Tagung zur Umsetzung der Sprachenstrategie Sek II durchgeführt. Daraus resultierten fünf Thesen zum Sprachunterricht auf der allgemeinbildenden Sekundarstufe II, welche die SMAK im Juli 2020 verabschiedet hat. Die Thesen fliessen in die Arbeit zur Aktualisierung des Rahmenlehrplans im Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» ein.
2015 hat die EDK zudem Empfehlungen zur Förderung der Landessprache Italienisch an den Schweizer Gymnasien verabschiedet.