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Das erfolgreiche Projekt ist Zeichen der hervorragenden und äusserst produktiven Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. Eine Zusammenarbeit, die in der Bundesverfassung steht: Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz (Art. 61a BV). Mit dem Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» haben die Behörden beider Staatsebenen gezeigt, dass diese Bildungszusammenarbeit funktioniert. Sie haben mit der Zusammenarbeitsvereinbarung, dem Maturitätsanerkennungsreglement (EDK) und der Maturitätsanerkennungsverordnung (Bundesrat) sowie dem Rahmenlehrplan gemeinsame bzw. aufeinander abgestimmte Rechtsgrundlagen geschaffen, welche diesen Auftrag im Bereich der gymnasialen Maturität erfüllen.

Verbindliche Rahmenbedingungen statt Quotendiskussion

Mit den neuen Rechtsgrundlagen werden das Wissen und Können der Maturandinnen und Maturanden in der ganzen Schweiz vergleichbarer und verbindlicher. Daran sei erinnert, wenn über die kantonalen Maturitätsquoten diskutiert wird, die sich bekanntlich beträchtlich unterscheiden. In der föderalen Schweiz wäre es falsch, eine solche Quote willkürlich festzulegen. Hingegen ist es bildungspolitisch sinnvoll und mit Blick auf den prüfungsfreien Zugang zu den Universitäten zwingend, dass die gymnasialen Maturitäten vergleichbar sind. Dem kommen Bund und Kantone mit den neuen Rechtsgrundlagen nach.

Entrez, s’il vous plaît!

Ich bin stolz, konnte ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Kantonen und des Bundes dazu beitragen, dass die kantonalen Maturitätsausweise auch den künftigen Maturandinnen und Maturanden die Türen zu allen Universitäten, zur ETH und zur EPFL öffnen. Nun ist es an euch, liebe Maturandinnen und Maturanden: nehmt die offenen Türen wahr und tretet auch durch Türen, die in einer anderen Sprachregion offenstehen! Sie werden euch weitere Horizonte öffnen.