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Die Pandemie hinterliess in den vergangenen Jahren leider auch hier ihre Spuren und gefährdete die übliche Durchführung dieser unterschiedlichen Qualifikationsverfahren. Damit die Schülerinnen und Schülern dieser Jahrgänge in ihrer Bildungslaufbahn nicht benachteiligt werden, war und ist es der EDK ein Anliegen, in dieser Ausnahmesituation genügend Spielraum zu lassen, um zielführende Lösungen für eine sichere Durchführung der Abschlussqualifikationen zu finden. Gleichzeitig muss die Chancengleichheit der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie der Lernenden erhalten bleiben – ebenso die schweizweite Regelung der Abschlussprüfungen, damit die Vergleichbarkeit gewährleistet ist.