Autorin: Susanne Hardmeier, Generalsekretärin
Unterschiede sind der direkte Ausdruck einer funktionierenden Demokratie. Warum dem so ist und was den modernen Föderalismus sonst noch auszeichnet, beschreibt Susanne Hardmeier in ihrem Blogbeitrag.
Unterschiede zwischen den Kantonen sind gewollt – sie sind ein Zeichen für eine funktionierende Demokratie. Aber eine Carte Blanche haben die Kantone in der Bildung dennoch nicht.
Föderale Unterschiede – ein Zeichen für eine funktionierende Demokratie
«Von Kanton zu Kanton verschieden» mit dieser manchmal verschämten, manchmal belustigten Aussage wird auf unterschiedliche Regelungen und Lösungen der Kantone hingewiesen. Das Bonmot hat sich in Witze oder Standardantworten eingeschlichen, die auf die putzige Kleinräumigkeit der Schweiz hinweisen, die es nicht schafft oder nicht angehen will, ihre Politiken, Regelungen und Lösungen zu vereinheitlichen.
Wir sollten das Bonmot mit Stolz verwenden. Es beschreibt einen Zustand, der vom Verfassungsgeber gewollt ist. Unterschiede sind vorab einmal wertneutral, weder schlecht noch gut. Sie sind das Resultat der Entscheidung der zuständigen Ebene. Aus demokratischer Sicht sind Unterschiede ein gutes Zeichen: Sie sind Ausdruck für eine funktionierende Demokratie, da sie bezeugen, dass die kantonale Exekutive, das Parlament oder die Stimmbevölkerung die Regelung aus freien Stücken getroffen hat.
Wären die kantonalen Regelungen gleich, würde sich unweigerlich die Frage nach einer demokratischen Dysfunktion stellen. Als Stimmbürgerin erwarte ich, dass ich in meiner Gemeinde oder meinem Kanton die Regelung demokratisch mitbestimmen kann, die ich als Steuerzahlerin auch mitfinanzieren muss. Unterschiede sind ebenso Ausdruck unserer kulturellen und damit auch gesellschaftlichen Vielfalt.
Es ist nicht das Ziel eines föderalen Staates, die Zuständigkeiten zwar bei den Gliedstaaten zu belassen, diese aber anzuhalten, ihre Regelungen doch bitte gleich zu gestalten. Es sei denn, der Verfassungsgeber schränkt die Zuständigkeit ein oder überträgt sie an die Bundesebene.
Bildung und Kultur – lokal verwurzelte Politikbereiche…
Je stärker ein Politikbereich mit der lokalen Kultur verknüpft ist, desto direkter sollte die Bevölkerung Einfluss nehmen können. Eine kleinräumige Gliederung ermöglicht überschaubare Strukturen, Partizipation und damit eine hohe Wahrscheinlichkeit für Zufriedenheit der Bevölkerung mit den lokalen, sie unmittelbar betreffenden Strukturen. In einem mehrsprachigen, mehrkulturellen Land eine zwingende Voraussetzung für einen gelingenden Bundesstaat.
Genau darum weist die Verfassung die Zuständigkeiten für die Schule und die Kultur den Kantonen zu. Es gibt jedoch eine Mitzuständigkeit des Bundes für den Bildungsraum Schweiz: Es ist ein verfassungsmässiger Auftrag an Bund und Kantone, gemeinsam, aber jeder nach seiner Zuständigkeit, für die Qualität und Durchlässigkeit im Bildungsraum Schweiz zu sorgen. In der Kultur hat der Bund eine Förderkompetenz, die an gewisse Eckwerte geknüpft ist. Kulturpolitik ist aber genauso wie die Schule Sache der Kantone.
…aber keine Carte Blanche für die Bildungspolitik
Jeder nach seiner Façon also? Nein. Föderal unterschiedliche Regelungen sind so lange gut, wie sie weder das Individuum, noch das System als Ganzes in seinen Entwicklungsmöglichkeiten behindern. Ein moderner Föderalismus muss Instrumente bereitstellen, die es erlauben, negativen Folgen von föderalen Unterschieden entgegenzuwirken. So hat der Verfassungsgeber die Kantone zur Harmonisierung der Eckwerte der Schulsysteme verpflichtet. Die Kantone sind also im Rahmen des Harmonisierungsauftrags frei, ihre Schulsysteme zu gestalten. Wie weit dieser Harmonisierungsauftrag geht und wie er umgesetzt wird, haben die Kantone 2007 gemeinsam im Rahmen der EDK definiert und seither richtigerweise immer wieder diskutiert.
Genauso wie es eine stetige Aufgabe der Bildungspolitik ist, das System zu analysieren und stetig weiterzuentwickeln, so ist es ihre Aufgabe, Unterschiede zwischen den Systemen auf ihre Wirkung hin zu untersuchen und negativen Auswirkungen mit geeigneten Instrumenten entgegenzuwirken.
Ansonsten gilt: Von Kanton zu Kanton verschieden? Na, hoffentlich auch!