Autor: Francis Kaeser, Leiter Koordinationsbereich Finanzierung
Francis Kaeser zeigt auf, wie unentbehrlich die Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen für das Schweizer Bildungssystem geworden sind und welche Rolle die EDK dabei spielt.
Haben Sie sich auch schon gefragt, ob wir die weitreichenden Möglichkeiten, die wir in der Schweizer Bildungslandschaft geniessen, zu schätzen wissen? Wir hätten allein schon aufgrund des verfassungsmässig garantierten Grundrechts auf Bildung allen Grund dazu. Dank den Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen der EDK geniessen wir darüber hinaus auch den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen.
Die Durchlässigkeit als unentbehrlicher Pfeiler des Schweizer Bildungssystems
Gestützt auf diese Vereinbarungen können wir schweizweit Ausbildungen und Studiengänge absolvieren und uns diejenigen Bildungsinstitutionen aussuchen, welche unseren Wünschen und Fähigkeiten am besten entsprechen, ohne uns im Detail mit der Abgeltung und dem Zugang beschäftigen zu müssen. So hat sich beispielsweise Max Bernli aus der Agglomeration der Stadt Bern für ein Studium an der Hochschule Luzern entschieden. Den umgekehrten Weg wählt Ursina Luzernli aus dem Kanton Luzern mit ihrem Studium an der Berner Fachhochschule. Den beiden werden dank den folgenden Grundsätzen der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) keine Steine in ihre Bildungswege gelegt:
Diesen Grundsätzen zufolge leistet der Kanton Bern dem Kanton Luzern einen Beitrag für das Studium von Max Bernli. Genau umgekehrt ist es im Fall von Ursina Luzernli. Die verschiedenen Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen für die Sekundarstufe I und II sowie der Tertiärstufe, die im Laufe der letzten vier Jahrzehnte zwischen den Kantonen abgeschlossen wurden, spielen heute eine massgebende Rolle für die Durchlässigkeit im Bildungsraum Schweiz. Zusätzlich zu diesen gesamtschweizerischen Vereinbarungen gibt es auch noch regionale Schulabkommen.
Sicherstellung des Vollzugs durch die EDK
Der Vollzug der Vereinbarungen zur Bildungsfinanzierung wird insbesondere durch den Koordinationsbereich Finanzierung der EDK sichergestellt. Er übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:
Wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit und Ausschöpfung der Potentiale
Max Bernli und Ursina Luzernli dürfen sich dank den interkantonalen Finanzierungs- und Freizügigkeitsvereinbarungen mit Studienfächern auseinandersetzen, welche sie interessieren. Die Beispiele zeigen, wie nachhaltig die Arbeit der EDK den Bildungsweg eines Menschen beeinflussen kann. Die EDK leistet damit einen massgebenden Beitrag zur Chancengleichheit und zur Entfaltung und Ausschöpfung der Potentiale künftiger Schweizer Fachkräfte.