Ein Blick auf die Entstehung der modernen EDK ab den 1970er-Jahren
2022 feiert die EDK ihr 125-jähriges Jubiläum. Wir nehmen es zum Anlass, die Geschichte der ältesten Direktorenkonferenz der Schweiz in kurzen Artikeln nachzuzeichnen. Es ist keine chronologisch vollständige Darstellung, sondern eine punktuelle Auswahl von einzelnen Beschlüssen oder Geschehnissen. Im zweiten Beitrag der Serie richtet sich der Blick auf die 1970er- und 1980er-Jahre.
In den ersten siebzig Jahren ihres Bestehens (1897 bis Ende der 1960er-Jahre) ist die EDK in erster Linie ein Austauschgremium. Die kantonalen Erziehungsdirektoren treffen sich regelmässig zu Sitzungen und tauschen sich zu schulischen Fragen aus. 1968 gibt sich die EDK ein neues Statut, sie professionalisiert ihre Strukturen (Vorstand, Präsidium, Fachgremien) und sie richtet ein ständiges Sekretariat ein. Damit startet eine Aufbau- und Professionalisierungsphase. Mit der Erarbeitung von Konkordaten ab den 1970er-Jahren wird die Bildungszusammenarbeit zudem auf eine neue staatsvertragliche Grundlage gestellt und sie wird verbindlicher.
«Wollen sich die Erziehungsdirektoren behaupten, so müssen sie selbst die Initiative ergreifen und entschlossen voranschreiten. Ein nach aussen sichtbares Instrumentarium ist zu schaffen, das uns die gesetzliche Grundlage gibt, zu handeln und unseren Beschlüssen Nachdruck zu verleihen. Dieses Instrument ist ein Konkordat.»
Im März 1969 stellt der damalige EDK-Präsident, der Zuger Erziehungsdirektor Dr. Hans Hürlimann, mit diesen Worten den Antrag auf die Erarbeitung eines Konkordats zur Schulkoordination und findet Zustimmung. Die EDK will wichtige Eckwerte der Schule harmonisieren und die interkantonale Bildungszusammenarbeit generell verstärken.
Dr. Hans Hürlimann spricht 1969 im Schweizer Fernsehen über das geplante Schulkonkordat.
Am 29. Oktober 1970 verabschiedet die EDK in Montreux einstimmig das Konkordat über die Schulkoordination zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren. EDK-Präsident Hürlimann spricht von einem historischen Moment in der Geschichte der Konferenz. 1972 sind bereits 20 Kantone beigetreten.
Schuleintritt im 6. Altersjahr, neun Jahre Schulpflicht bei 38 Schulwochen, mindestens zwölf Jahre zwischen dem Eintritt in die Schule und dem Absolvieren der Maturität: Das Schulkonkordat wird bei diesen Eckwerten zu einer Harmonisierung führen. Nur der Beginn des Schuljahres ist ein Stolperstein. In vielen Kantonen beginnt das Schuljahr damals noch im Frühling und in mehreren Kantonen wird das Referendum gegen eine Umstellung auf den Herbstbeginn (wie im Konkordat vorgesehen) ergriffen. Die Frage kann erst 1985 in einer nationalen Abstimmung über eine entsprechende Ergänzung der Bundesverfassung geklärt werden.
Mit dem Schulkonkordat verfügt die EDK seit 1970 über ein staatsvertragliches Mandat der Kantone, wie es für keine andere Direktorenkonferenz besteht. Noch heute bildet es die Grundlage für die Zusammenarbeit der Kantone im Bildungsbereich.
Zürcher Schulkinder an ihrem ersten Schultag in den 1960er-Jahren: Für sie beginnt das Schuljahr im Frühling, so wie das damals noch in vielen Kantonen der Fall ist. Bildnachweis: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv Link (DOI)
«Bei diesem Unterricht geht es vor allem um das Sprechen- und Verstehenlernen [der zweiten Landessprache], was für ein mehrsprachiges Land von nationalem Interesse ist.»
Das schreibt die EDK am 3. November 1975 in einer Pressemitteilung. Sie hat eben beschlossen, allen Kantonen eine Vorverlegung des Unterrichts in der zweiten Landessprache (L2) zu empfehlen. L2-Unterricht ab der Primarschule: Diese Frage wird damals schon seit Längerem diskutiert und in einer Reihe von Kantonen laufen entsprechende Schulversuche.
1975 berichtet das Schweizer Fernsehen über einen Schulversuch mit «Frühfranzösisch» in der Deutschschweiz (Bericht vor 8 vom 15.1.1975)
Die sprachlichen Minderheiten und die sprachgrenznahen Kantone setzen die Vorverlegung zügig um oder haben sie 1975 bereits umgesetzt. In vielen Kantonen der Deutschschweiz dauert das ungleich länger. Teilweise kommt es zu Volksinitiativen gegen das Vorhaben. Diese werden abgelehnt. Aber es wird bis in die 1990er-Jahre dauern, bis man die Vorverlegung schweizweit als abgeschlossen betrachten kann. Die Westschweizer Medien greifen das Thema mehrfach auf. «Erstaunlich!», schreibt etwa die Westschweizer Tageszeitung L'Impartial 1986: «Die Westschweiz zeigt sich offener gegenüber dem vorverlegten Unterrricht einer zweiten Landessprache als die Deutschschweiz.»
Der Erlass von Empfehlung ist im Schulkonkordat von 1970 vorgesehen und seit dessen Bestehen hat die EDK über 60 Empfehlungen oder Dokumente mit empfehlendem oder richtungsweisendem Charakter (Grundsätze, Thesen, Planungspapiere) verabschiedet: zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung, zu den Sprachen, zur Migration, zu Stipendien, zur Gleichberechtigung und vielen anderen Themen.
«Was wir aber verhindern möchten, ist die Diskriminierung, und das ist staatspolitisch von höchster Bedeutung.»
Im Februar 1978 steht die EDK kurz davor, ihre erste Finanzierungsvereinbarung abzuschliessen. Der damalige EDK-Präsident, Regierungsrat Dr. Alfred Gilgen (ZH), unterstreicht an einer Sitzung der EDK die wichtige Zielsetzung: die Gleichbehandlung aller Studierenden beim Zugang zum Studium, egal aus welchem Kanton sie kommen.
Die Diskussion fällt in eine Zeit, als die kantonalen Universitäten noch ausschliesslich von den Standortkantonen finanziert werden. Der Bund leistet Subventionen. Man rechnet damals mit einer massiven Zunahme der Studierenden. Vor diesem Hintergrund ziehen die Universitätskantone Zugangsbeschränkungen in Erwägung und stellen die Gleichbehandlung ausserkantonaler Studierender in Frage.
Hörsaal an einer Universität 1978: In den 1970er-Jahren steigt in der Schweiz die Zahl der Studierenden. Bildnachweis: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv Link (DOI)
Die EDK will mit einer Finanzierungsvereinbarung die Gleichbehandlung gewährleisten und die Kostenbeteiligung regeln. Nach langen Diskussionen einigt man sich auf einen Pauschalbeitrag von 3000 Franken mit schrittweiser Erhöhung auf 5000 Franken. Diesen Betrag bezahlt der Herkunftskanton pro Jahr und studierende Person an den Universitätskanton. Im Gegenzug ist den ausserkantonalen Studierenden der gleichberechtigte Zugang garantiert.
Im Herbst 1979 verabschiedet die EDK die Interkantonale Vereinbarung über Hochschulbeiträge, aus politischer Sicht ein sehr bedeutsames Abkommen der EDK. Alle Kantone treten bei.
«Die technologische Entwicklung einerseits und die Ausbildungsbedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft anderseits verlangen, dass sich die Schule mit der Informatik als Unterrichtsgegenstand befasst. Unsere Jugend muss mit den neuen Mitteln und Verfahren vertraut gemacht werden, um auf nationaler und internationaler Ebene konkurrenzfähig zu bleiben.»
Im Anschluss an ihre Jahresversammlung vom Oktober 1984 informiert die EDK in einer Pressemitteilung über den Stand des Informatikunterrichts in der Schweiz und über ihre Absicht, die vielfältigen Anstrengungen der Kantone in diesem Bereich künftig vermehrt zu fördern und zu koordinieren.
Die EDK hat sich bereits zuvor (1972/1973) mit Informatikunterricht befasst; 1978 publiziert sie ein Minimal-Curriculum (Informatik in 24 Stunden/Informatique en 24 heures) für die gymnasialen Mittelschulen. In ihrer Pressemitteilung von 1984 kann sie festhalten, dass das erwähnte Minimal-Curriculum fast überall angeboten wird, dass an den Berufsschulen die Einführung von Informatik-Kursen in vollem Gang ist und an den Höheren Schulen ein hoher Ausbaustandard erreicht ist. Für die Volksschule (Oberstufe) werden viele einzelne Pilotprojekte festgestellt, aber es fehlt ein gefestigtes Konzept.
Im Juni 1986 verabschiedet die EDK «Leitideen und Richtziele zur Informatik in den Volksschulen». Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem «befähigt werden, in einer Welt zu leben, die zunehmend von automatisch gesteuerten Prozessen bestimmt wird» oder «eine kritisch-aufbauende Haltung zu neuen Informationsmedien entwickeln.»
Artikelserie 125-jähriges Jubiläum der EDK
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