In allen Phasen der Projekte ABU und BM steuern und gestalten Kantone und Berufsfachschulen mit. Durch die Vorbereitung des Vollzugs tragen sie dazu bei, dass die Erlasse effektiv und effizient in die Praxis umgesetzt werden.
Die Reform der Allgemeinbildung und der Berufsmaturität betrifft alle Lernenden der beruflichen Grundbildung, und damit zwei Drittel der Jugendlichen in der Schweiz. Sie sind Teil der Initiative «Berufsbildung 2030», in welcher der Bund, die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt zusammengeschlossen sind. Dadurch soll die Berufsbildung gestärkt und auf zukünftige Herausforderungen ausgerichtet werden.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat die Verordnungen und Rahmenlehrpläne in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Schulen sowie den Organisationen der Arbeitswelt entwickelt. Zurzeit finden die Auswertung der Vernehmlassung und die Bereinigungsarbeiten statt. 2026 treten die revidierten Erlasse in Kraft.
Der allgemeinbildende Unterricht (ABU) in der beruflichen Grundbildung wird revidiert. Wie die Berufsmaturität soll auch die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung weiterentwickelt und gestärkt werden. Mit der Revision soll eine engere Verschränkung von allgemeinbildendem und berufskundlichem Unterricht ermöglicht, die Sprache des Schulstandortes gestärkt und das Qualifikationsverfahren vereinfacht werden. Auf der Ebene der kantonalen Governance ist eine stärkere Verpflichtung der Kantone zur koordinierten Umsetzung, zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung vorgesehen. In der Umsetzung ist seitens der Kantone geplant, Schullehrpläne zukünftig kantonal oder sogar regional, und nicht mehr auf Stufe der einzelnen Berufsfachschulen zu erstellen. Diese Revision wird von der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK) unterstützt.
Damit der Vollzug der Grundlagen der Allgemeinbildung harmonisiert und effizient erfolgt, erarbeitet die SBBK verschiedene Umsetzungsinstrumente zuhanden der Kantone. Diese Tools werden 2025 publiziert und an regionalen Informationsveranstaltungen für die kantonalen Projektverantwortlichen Allgemeinbildung vorgestellt: Das nationale Handbuch Schullehrplan und Qualifikationsverfahren ABU zeigt exemplarisch auf, wie Schullehrpläne strukturiert und Schullehrplanthemen nach den neuen Vorgaben erarbeitet werden können. Es wurde von der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung unter Einbezug der Verbundpartner und von Expertenorganisationen (Pädagogische Hochschulen, Table Ronde Berufsbildender Schulen, Schweizerischer Verband für allgemeinbildenden Unterricht) erarbeitet.
Auf Ebene der Steuerung der Allgemeinbildung hat eine Arbeitsgruppe der Kantone den Entwurf einer SBBK-Empfehlung erarbeitet. Sie enthält Empfehlungen, wie Kantone und Berufsfachschulen der Verpflichtung zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung nachkommen können. Wichtige Instrumente dafür sind der kantonale, regionale und nationale Erfahrungsaustausch sowie die Schulung von Lehrpersonen und Prüfungsexpertinnen bzw. Prüfungsexperten in Zusammenarbeit mit den Pädagogischen Hochschulen und der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung.
Die Berufsmaturität und damit die Berufsbildung zu stärken, ist ein erklärtes Ziel der Verbundpartner, welches bereits 2014 in einem verbundpartnerschaftlichen Commitment festgehalten wurde. Im Rahmen der aktuellen Revision verbriefen die Verbundpartner dieses Commitment in Form einer gemeinsamen Strategie zur Förderung der Berufsmaturität.
In diesem Sinn ist die Revision der Berufsmaturität (BM) ausgestaltet, die heute 16% aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Schweiz abschliessen.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind durch den Einbezug aller Stakeholder inklusive der Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) breit abgestützt. Damit die BM-Absolventinnen und -Absolventen an Fachhochschulen Anschluss finden, werden ausgewählte, für die Studierfähigkeit wichtige Kompetenzen in den BM-Grundlagenfächern erste Landessprache, Englisch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen gestärkt. Die BM-Grundlagen tragen nun modernen Lehr-Lern-Arrangements wie Blended Learning besser Rechnung. Die Begrifflichkeiten werden geklärt und die Anteile des Präsenzunterrichts sowie des begleiteten selbstorganisierten Lernens klar geregelt. Die Anforderungen für die Durchführung von Pilotprojekten in der Berufsmaturität werden erhöht. Letztere Bestimmung stösst bei den Kantonen auf Kritik, weil innovative Projekte damit nur mit hohen Auflagen (oder gar nicht) realisiert werden können.
Insgesamt werden die exemplarisch aufgezeigten Veränderungen, wie auch die Revision insgesamt, durch die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK) jedoch positiv beurteilt. Die Arbeitsgruppe der BM-Verantwortlichen der Kantone prüft nun, in welchen Bereichen Vollzugsinstrumente für die Kantone erarbeitet werden sollen.