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Vernehmlassung vom 15. Juni bis am 15. Dezember 2021
Die Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern (Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV) regelt den Lastenausgleich zwischen den Vereinbarungskantonen, wenn Schülerinnen und Schüler im Zuge einer Hospitalisierung eine ausserkantonale Spitalschule besuchen. Die ISV definiert die Voraussetzungen, welche die Spitalschulen zu erfüllen haben, um Teil des Lastenausgleichssystems zu werden.
Die Vernehmlassung ist abgeschlossen. Die Plenarversammlung der EDK hat die ISV am 28. Oktober 2022 zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Zur Website ISV
Eröffnung der Vernehmlassung
Ergebnis der Vernehmlassung
Erlass
Kontakt
+41 31 309 51 11, E-Mail
