Spitalschulen
Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern (Interkantonale Spitalschulvereinbarung ISV)
Die Interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV) ist eine neue Finanzierungsvereinbarung der EDK. Die Plenarversammlung der EDK hat die ISV am 28. Oktober 2022 zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Seither sind sechs Kantone beigetreten, womit die Mindestzahl erreicht wurde. Der EDK-Vorstand setzt die neue Interkantonale Spitalschulvereinbarung ISV deshalb per 1. Januar 2026 in Kraft.
Mit der ISV stellt die EDK den Kantonen ein Instrument zur Verfügung, das Regeln für den interkantonalen Lastenausgleich im Bereich Spitalschulen definiert. Kantone, welche der Vereinbarung beitreten (Vereinbarungskantone), können künftig ihre Zahlungen für ausserkantonale Spitalschulen über die ISV abwickeln.