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Medienmitteilung 28.6.2023

28.06.2023

Revidierte Rechtsgrundlagen der gymnasialen Maturität verabschiedet

Revidierte Rechtsgrundlagen der gymnasialen Maturität verabschiedet

Bern, 28. Juni 2023. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK hat an ihrer Plenarversammlung vom 22. Juni die totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität verabschiedet. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Juni die neuen Rechtsgrundlagen gutgeheissen. Die Beschlüsse legen den Grundstein für eine substanzielle Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität. Sie stärken die Studierfähigkeit von Maturandinnen und Maturanden und sichern die Vergleichbarkeit der gymnasialen Maturitätszeugnisse in der ganzen Schweiz.

Die Totalrevision aktualisiert das bestehende Reglement der EDK und die gleichlautende Verordnung des Bundesrats über die Anerkennung der gymnasialen Maturitätszeugnisse sowie die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bundesrat und EDK von 1995. Sie sichert schweizweit die Qualität der gymnasialen Maturität und gewährleistet Maturandinnen und Maturanden weiterhin den prüfungsfreien Zugang zu den universitären und pädagogischen Hochschulen.

Die revidierten Rechtsgrundlagen umfassen verschiedene qualitätssteigernde Elemente. Sie stärken die grundlegenden fachlichen Kompetenzen in der Unterrichtssprache und in Mathematik und werten die obligatorischen Fächer Informatik sowie Wirtschaft und Recht zu Grundlagenfächern auf. Zudem wird der Katalog an Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern geöffnet; die Kantone können somit zusätzliche Fächer anbieten. Weiter werden Chancengerechtigkeit sowie Austausch und Mobilität gefördert und eine verbindliche Mindestdauer von vier Jahren für alle gymnasialen Lehrgänge, die zur gesamtschweizerisch anerkannten Maturität führen, festgelegt. Die Regeln für das Bestehen der Maturitätsprüfung bleiben unverändert.

Die Totalrevision ist das Resultat umfangreicher Projektarbeiten, bei denen die wichtigen Akteurinnen und Akteure im Bereich der gymnasialen Maturität von Anfang an einbezogen worden waren. Bund und EDK hatten letztes Jahr eine gemeinsame Vernehmlassung durchgeführt, bei der das Projekt grossmehrheitlich positiv aufgenommen wurde. Die Vernehmlassungsergebnisse hatte die EDK am 23. März 2023 zur Kenntnis genommen. Als nächster Schritt wird nun der Rahmenlehrplan der EDK überarbeitet. Die EDK lanciert dazu im Herbst 2023 eine offizielle Anhörung. Alle revidierten Texte – Verordnung und Reglement, Vereinbarung sowie Rahmenlehrplan – sollen am 1. August 2024 in Kraft treten.

Dokumentation
Zum Beschluss
Zum Vernehmlassungsbericht auf der Website des WBF
Zur Website von matu2023

Kontakt
Mediendienst EDK, +41 31 309 51 13, Kommunikationsdienst GS-WBF, +41 58 462 20 07,  

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